Ultraschall: Bewegende Bilder deines Babys
Die erste Ultraschalluntersuchung ist ein ganz besonderer Moment in deiner Schwangerschaft. Kein Wunder, dass du aufgeregt bist und den Tag mit großer Vorfreude entgegensiehst. Doch wie oft kannst du dein Baby über den Ultraschall beobachten? Was wird beim Ultraschall untersucht? All das, und noch mehr, erfährst du hier.
Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft
Bisher weißt du nur vom Schwangerschaftstest, dass ein kleines Lebewesen in deinem Bauch heranwächst. Doch nun hast du zum aller ersten Mal die Gelegenheit dein Baby tatsächlich zu sehen. Seine kleinen Händchen, Beinchen, seinen Kopf und seinen kleinen Körper, der sich in deinem Bauch bewegt. Darüberhinaus siehst du auch das kleine Herzchen schlagen. Eine unfassbar schöne Erfahrung für viele Eltern.
Als Schwangere hast du regelmäßige Kontrollen bei deiner Ärztin. Die Untersuchungen sollen deine Gesundheit und die deines Babys beurteilen. Es wird überprüft, ob sich dein Baby altersgemäß entwickelt. Zudem sollen Fehlbildungen und verschiedene Krankheiten ausgeschlossen werden.
Zu deinen Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen zählen drei Basis-Ultraschalluntersuchungen. Diesen werden um die 10., 20. und 30. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Verläuft die Schwangerschaft komplikationslos, sind keine weiteren Ultraschalluntersuchungen erforderlich.
Vielleicht bist du jetzt ein bisschen enttäuscht, dass du dein Baby nur etwa alle 10 Wochen sehen kannst, aber das hat auch einen guten Grund. Denn dein Baby soll keinen unnötigen Strahlungen durch den Ultraschall ausgesetzt werden. Darum ist ist es seit Januar 2021 auch mit dem „Babyfernsehen“ vorbei. Dazu jedoch später mehr.
1. Ultraschalluntersuchung
Die erste Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft ist etwas Aufregendes. Sie wird zwischen der 9. und der 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt und dient zur Feststellung deiner Schwangerschaft. Deine Ärztin wird bei der Untersuchung überprüfen, ob die Einnistung, wie gewünscht, in der Gebärmutter stattgefunden hat. Dadurch können eine Bauchhöhlen- oder Eileiterschwangerschaft ausgeschlossen werden.
Zudem kann sie sehen, ob es sich um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt. Beim ersten Ultraschall wirst du auch das Herz deines Babys sehen. Deine Ärztin kontrolliert die zeitgerechte Entwicklung und bestimmt den voraussichtlichen Geburtstermin.
2. Ultraschalluntersuchung
Bis zur zweiten Ultraschalluntersuchung musst du dich ein Weilchen gedulden. Diese wird nämlich zwischen der 19. und 22. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Bis dahin ist dein Baby schon ordentlich gewachsen und in etwa so groß wie eine Aubergine.
Die zweite Ultraschallkontrolle wird auch als „großer“ Ultraschall bezeichnet, denn dieses Mal wird viel mehr untersucht.
Wie bei der ersten Ultraschalluntersuchung, kontrolliert der Frauenarzt, ob sich dein Baby altersentsprechend entwickelt und, ob es Anzeichen für Fehlentwicklungen gibt. Deine Ärztin misst den Kopfdurchmesser, Brustumfang und auch die Länge deines Babys. Durch die Messung kann der Geburtstermin nochmals konkretisiert werden. Dieser kann um ein paar Tage vom bisherigen Termin abweichen.
Zusätzlich wird die Fruchtwassermenge überprüft und die Lage der Plazenta bestimmt. Bei dieser Untersuchung wird dir die Ärztin auch das Geschlecht deines Babys sagen können – vorausgesetzt, dass dein Baby gut liegt.
Ein aufregender Moment, auf den sich viele werdende Eltern freuen. Falls du dich lieber bei der Geburt oder bei einer „Gender Reveal Party“ überraschen lassen willst, dann lass es deinen Frauenarzt vorab wissen. Dann solltest du während der Untersuchung des Unterkörpers, die Augen schließen.
Dein Baby wird nicht nur äußerlich kontrolliert, sondern auch innerlich, also auch die Organe deines Babys werden überprüft. Dazu gehören Magen, Blase, Kopf, Rücken und Herz. Werden Fehlbildungen festgestellt, können bereits vor der Geburt Vorkehrungen getroffen werden. Zum Beispiel kannst du eine spezielle Entbindungsklinik auswählen. Dadurch steht ein Team von Spezialistinnen bereit, im Falle, dass dein Baby nach der Geburt operiert werden muss.
3. Ultraschalluntersuchung
Wieder sind rund 10 Wochen vergangen, seitdem du dein Baby das letzte Mal gesehen hast. Nun dauert es nicht mehr lange, bis du es endlich in den Armen halten kannst. Aber bis dahin musst du dich noch mit der 3. Ultraschalluntersuchung zufrieden geben. Diese wird zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Ebenso wie bei den Kontrollen davor, wird auch diesmal wieder auf das altersgerechte Wachstum deines Babys geachtet, die Fruchtwassermenge bestimmt und die Herzaktivität überprüft. Die Lage der Plazenta wird ebenfalls noch einmal überprüft. Diese kann während der Schwangerschaft nämlich ihren Sitz verändern.
Damit du und dein Frauenarzt alle Daten im Überblick habt, werden die Ergebnisse der Untersuchungen in deinen Mutterpass eingetragen. Auf den Seiten 10 und 11 findest du die Befunde deiner Untersuchungen.
Dein erstes Ultraschall-Bild
Während der Ultraschalluntersuchungen werden Bilder von deinem Baby gemacht. Diese kannst du nach deinem Termin mit nachhause nehmen. Stolz kannst du deiner Familie und deinen Freunden das erste Bild von deinem Baby zeigen. Wem sieht es wohl ähnlich? Bewahre die Fotos gut auf, sie sind eine wunderbare Erinnerung an deine Schwangerschaft.
Kosten der Ultraschalluntersuchung
Drei Ultraschalluntersuchungen sind gesetzlich in der Schwangerschaft vorgesehen. Das heißt, dass alle schwangeren Frauen diese Untersuchungen durchführen lassen können. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür. Wenn dein Frauenarzt denkt, dass ein weiterer Ultraschall zur Abklärung medizinischer Fragestellungen durchgeführt werden muss, kann dies als Kassenleistung erfolgen.
Das kann zum Beispiel bei einem unklaren Befund der Fall sein oder bei Verdacht auf eine Entwicklungsstörung. Unter diesen Umständen darf auch weiterhin eine 3D- oder 4D- Ultraschalluntersuchung durchgeführt werden.
„Babyfernsehen“ seit 2021 verboten
Bei 3D- und 4D-Ultraschalluntersuchung wird ein räumliches Bild deines Babys erstellt. Das ist jedoch seit dem 1. Januar 2021 in Deutschland verboten. Eine neue Regelungen untersagt das sogenannte „Babyfernsehen“, auch „Babykino“ oder „Babyviewing“. Hierbei handelt es sich nämlich um Ultraschalluntersuchungen, die mit keinem medizinischen Nutzen verbunden sind. Mit dieser Regelung sollen Babys vor unnötiger Strahlung geschützt werden.